Aktien Steuern in Österreich
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 17.09.2020
Wer sein Geld in irgendeiner Form anlegt und damit Erfolg hat, muss die Gewinne versteuern. Unter die Kapitalerträge fallen sowohl Zinsen als auch realisierte Kursgewinne oder Dividenden. Welche Steuern bei Aktien in Österreich anfallen, sollten Anleger wissen, denn nur so lassen sich eventuell Aktien Steuern sparen. Wie läuft die Besteuerung ab? Fallen Aktien Steuern in Österreich oder auch im Ausland ab? Und zahlt man auch nach dem Aktien auszahlen Steuern? Dies sind nur einige der Fragen, um die es hier gehen soll. Wer sich vorab informiert, kann Doppelbesteuerung ebenso vermeiden wie Ärger mit dem Finanzamt.
Eins zuerst – in Österreich wurde die Besteuerung auf Kapitalerträge ab 2011 weitgehend dem System in der Bundesrepublik Deutschland angeglichen. Es fällt also eine Kapitalertragssteuer an. Die Steuer ist eine Abgeltungssteuer, daher führt der depotführende Finanzdienstleister in der Regel die KESt direkt ab, ohne dass sich der Kunde darum noch kümmern muss. Dies jedoch nur, solange man seine Finanzgeschäfte bei einem österreichischen Broker oder einer österreichischen Bank abwickelt.
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- Österreichische Anleger zahlen eine Kapitalertragssteuer.
- Die Steuer auf Dividenden, Zinsen und ähnliche Erträge führt der Finanzdienstleister automatisch ab.
- Freibeträge gibt es nicht.
- Mit einer Bank oder einem Broker im Inland müssen Anleger nicht selbst tätig werden.
Die Kapitalertragssteuer auf Aktien in Österreich und die Erträge anderer Anlegen beläuft sich auf 25 % – 27,5 % und wird automatisch abgeführt. Der Anleger muss nichts tun. Da es in Österreich keine Freibeträge wie in Deutschland gibt, kann man auch nicht in vergleichbarer Weise Aktien Steuern sparen oder mit der Einkommenssteuer einen Teil der Aktien Steuern in Österreich wieder hereinholen.
Welche Steuern kommen auf Anleger zu?
Wie eingangs erläutert, fällt in Österreich, ebenso wie in der Bundesrepublik Deutschland und in ganz ähnlicher Weise eine Kapitalertragsteuer ab. Allerdings müssen Anleger nicht beim Aktien verkaufen Steuern berechnen, denn dies Aufgabe kommt dem Broker oder der Bank zu – zumindest wenn es sich um einen österreichischen Finanzdienstleister handelt.
Da keinerlei Freibeträge ausgeschöpft werden, muss eine spätere Aufschlüsselung in der Einkommenssteuererklärung nicht mehr erfolgen – sparen können Anleger bei Aktien Steuern in Österreich in der Regel nicht mehr. Wenn die Steuern auf Aktien erläutert werden, fallen in der Regel verschiedene wichtige Begriffe an.
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Dies meint die Steuer auf Aktien, aber auch auf sämtliche anderen Kapitalerträge, darunter Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne, Einkünfte aus Derivaten, ebenso Ausschüttungen aus Fonds. Versteuert werden in Österreich also nicht nur Gewinne aus Aktienanlagen, sondern alle Gewinne aus Finanzgeschäften. In der Regel wird ein Steuersatz von 27,5 % einbehalten, nur die auf Beträge auf Girokonten und Sparbüchern gezahlten Zinsen werden mit einem geringeren Steuersatz von 25 % versteuert.
Abgeltungssteuer
Als Abgeltungssteuern werden Steuern bezeichnet, die Bank oder Broker direkt und umgehend an das Finanzamt abführen. Da die Steuerschuld diesbezüglich abgegolten ist, hat sich die Sache für den Kunden erledigt. Die Kapitalertragssteuer wird oft, vor allem in älteren Artikeln, noch Abgeltungssteuer genannt, gemeint ist dasselbe.
Quellensteuer
Wird die Besteuerung unmittelbar an der Quelle erhoben, kann sie auch Quellensteuer genannt werden – im Fall der Aktien Steuern in Österreich kann man synonym von Quellensteuer, Abgeltungssteuer oder Kapitalertragssteuer sprechen. Aber auch im Ausland wird von den dortigen Finanzdienstleistern nicht selten sofort eine Quellensteuer auf Gewinne aus Aktienanlagen erhoben. In diesem Fall laufen Anleger Gefahr, zweimal Steuern zu zahlen – denn in vielen Fällen wird die gezahlte ausländische Steuer von österreichischen Finanzämtern nicht berücksichtigt.
Verschiedene Begriffe, auf die Aktien Steuern in Österreich bezogen, können also durchaus dasselbe meinen. Wichtig ist vor allem, wie die Besteuerung ausfällt, wenn auch ausländische Anlagen getätigt werden.
Bei Steuern auf Aktien werden verschiedene Bezeichnungen verwendet, die jedoch meist dasselbe meinen: eine unmittelbar vom Finanzdienstleister abgeführte Steuer von maximal 27,5% auf Kapitalerträge jeder Art.
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Vor einigen Jahren wurden die Steuern auf Aktien in Österreich grundlegend umstrukturiert, und zwar mittels des sogenannten Budgetbegleitgesetzes 2011. Damit gelten ab dem 1. April 2012 andere Regeln für die auf Kapitalerträge anfallenden Steuern. Vor der Reform der Besteuerung wurden lediglich Zinsen und Dividenden besteuert, während durch Aktienverkäufe erzielte Gewinne oft steuerfrei blieben – denn hier fielen nur dann Steuern an, wenn die Aktien in Privatvermögen binnen 12 Monate nach dem Kauf wieder verkauft wurden. Eine Besteuerung wurde ebenfalls vorgenommen, wenn der Aktionär über die zurückliegenden fünf Jahre einen Anteil von mindestens 1 Prozent an der Aktiengesellschaft gehalten hatte, wenn es sich also um die Veräußerung einer Beteiligung handelte. Viele andere Formen von Kapitalerträgen blieben steuerfrei.
Nach der Umstrukturierung des Steuerrechts sind die Haltedauer oder mögliche Beteiligungen nicht mehr relevant. Alle Wertsteigerungen und Kapitalerträge aus Aktien sind in Österreich steuerpflichtig.
Seit 2012 gilt bei Aktien Steuern in Österreich, aber auch bei anderen Gewinnen aus Kapitalerträgen eine umfassende sogenannte Vermögenszuwachsbesteuerung.
So werden Aktien Steuern in Österreich gezahlt
Müssen nun Anleger, die Aktien verkaufen, Steuern berechnen? In Österreich nicht, jedenfalls dann nicht, wenn ein inländischer Finanzdienstleister das Depot führt. In diesem Fall sorgen Bank oder Broker dafür, dass bei realisierten Gewinnen jedweder Art sofort der anfallende Steuersatz von 25% bzw. 27,5% gleich einbehalten und ans Finanzamt abgeführt wird.
Ursprünglich ging man von einer Abgeltungssteuer in Höhe von 25% aus, wie in Deutschland, zum 1.1.2016 wurde der Satz jedoch auf 27,5% angehoben, so dass nur die ohnehin niedrigen Zinsen auf Spar- und Girokonten noch mit einem Steuersatz von 25% belegt werden.
Wer seine Anlagen oder spekulativen Geldgeschäfte über ein Depot im Ausland tätigt, kann damit nur auf den ersten Blick Aktien Steuern sparen. Denn auch österreichische Finanzämter legen das sogenannte „Welteinkommen“ zugrunde, deshalb sind österreichische Anleger ebenso wie in Deutschland verpflichtet, Kapitalerträge über ein ausländisches Depot in der Steuererklärung anzugeben. Auch diese Einnahmen unterliegen der Aktien Steuer Österreich, nämlich einem Satz von 27,5%.
Ganz gleich, ob das Depot im In- oder Ausland geführt wird, Kapitalerträge sind steuerpflichtig – bei einem ausländischen Depot sind Gewinne in der Steuererklärung aufzuführen.
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Die Aktien Steuern Österreich werden einheitlich erhoben – das gilt nach der Reform auch für Kapitalerträge, die sich in Betriebsvermögen befinden. Vor der Steuerreform unterlagen diese einer tariflichen Besteuerung, jetzt fällt auch hier die „Abgeltungssteuer“ in Höhe von 27,5% an. Nicht betroffen sind hingegen die Erträge, die Kapitalgesellschaften erwirtschaften. Sowohl GmbHs als auch AGs werden weiter nach dem Körperschaftsteuergesetz besteuert. Stiftungen oder Vereine hingegen werden in den meisten Fällen nach dem neuen Steuerrecht eingestuft, wenn sie in Aktien und ähnliche Finanzprodukte investieren.
Aktien in Österreich, die nicht in der Hand von Privatpersonen sind, werden ebenfalls mit dem Steuersatz von 27,5% belegt, ausgenommen sind dabei jedoch Aktiengesellschaften und GmbHs.
Aktien Steuern Österreich nach Anlageklassen
Wie Vermögenszuwachs für Privatanleger besteuert wird, hängt zumindest zum Teil von der Anlageklasse der besteuerten Werte ab. Daher soll an dieser Stelle ein Überblick über die geltende Regelungen gegeben werden. Im Zweifelsfall können sich private Anleger und Trader an ihr Finanzamt wenden, um sich dort online oder offline mit weiteren Informationen zur Besteuerung von Kapitalvermögen einzudecken. Nicht berücksichtigt werden hier besondere Themen wie die Besteuerung von juristischen Personen oder Stiftungen, für die eigene Regelungen gelten.
Um zu klären, in welcher Form und Höhe beim Aktien auszahlen Steuern anfallen und wie andere spekulative Geldgeschäfte besteuert werden, stellen sich im Vorfeld einige Fragen, so die nach dem Besitz: Sind die jeweiligen Werte in Privatbesitz oder gehören sie zu einem Unternehmensvermögen? Zwar ist die Kapitalertragssteuer dieselbe, bei Betriebsvermögen bestehen jedoch Abschreibungsmöglichkeiten etwa durch die sogenannte Verlustverwertung.
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Zu welcher Anlageklasse gehören die Werte? Das österreichische Steuerrecht unterscheidet zwischen Wertpapieren der Kategorie 1, darunter
- Aktien
- Forderungs-Wertpapiere
- Anteile an einer GmbH
und Wertpapieren der Kategorie 2, nämlich
- Zertifikate
- Derivate
- Anleihen
- sonstige Wertpapiere
Anschaffungsdatum für Aktien und Übergangsfristen
Bei Aktien Steuern in Österreich spielt auch das Anschaffungsdatum eine wichtige Rolle, denn steuerlich wird deutlich zwischen Alt- und Neubeständen unterschieden. Die Stichtage sind
- für Wertpapiere der Kategorie 1: der 1. Januar 2011
- für Wertpapiere der Kategorie 2: der 1. April 2012
Anschaffungen vor den jeweiligen Stichtagen gelten als Altbestand und werden entsprechend der Rechtslage vor der Steuerreform behandelt, für Aktienkäufe nach dem Stichtag ist das neue Steuerrecht verbindlich.
Für eine Übergangsfrist vom 1. Oktober 2011 bis zum 31. März 2012 galt für einige Assetklassen bereits der neue Steuersatz, allerdings nicht als Abgeltungssteuer abgeführt, sondern in der persönlichen Steuererklärung anzugeben. Für diese Periode gelten also steuerliche Übergangsregelungen.
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Entsprechend der im Gesellschaftsrecht festgelegten Definition von Aktien – sei es in Österreich oder sonstwo – erhalten Anleger mit Unternehmensanteilen, auch mit Anteilen an einer GmbH, bestimmte Rechte an dem emittierenden Unternehmen. Das gilt auch für ausländische Unternehmensanteile, Voraussetzung ist lediglich, dass die Unternehmensstruktur einer österreichischen AG oder GmbH gleichzusetzen ist. Hier kommen folgende Steuermodelle zur Anwendung:
- Kapitalerträge aus der Veräußerung von Altbeträgen, angeschafft bis zum 1.1.2011, sind steuerfrei.
- Die Übergangsbestimmungen sind anzuwenden für Beteiligungen von mehr als 1 % bis zum 31.3.2012. Sie wären früher nach Ablauf der Aktien Steuern Spekulationsfrist steuerpflichtig zum halben Satz gewesen, unterliegen aber dem Sondersteuersatz von 27,5 %. Derartige Gewinne werden nicht vom Finanzdienstleister abgeführt, sondern sind in der Steuererklärung anzugeben.
- Alle Veräußerungen von Anteilen, die nach dem Stichtag 1.1.2011 erworben wurden, unterliegen der Kapitalertragssteuer in Höhe von 27,5 %.
Anleihen
Mit dem Erwerb von Anleihen ist dem Anleger eine festgelegte Verzinsung garantiert, ebenso die Rückzahlung des investierten Kapitals zu den in der Anleihe genannten Konditionen. Die als Schuldverschreibung gestalteten, individuell sehr abweichenden Produkte werden ebenfalls entsprechend dem Datum des Erwerbs versteuert.
- Steuerfrei bleiben nach wie vor Gewinne aus dem Verkauf von Anleihen, die der Anleger vor dem 1. Oktober 2011 erworben hat.
- Während der Übergangsfrist zwischen dem 1.10.2011 und 31.3.2012 angeschaffte Anleihen werden in der steuerlichen Behandlung der Gewinne mit dem Steuersatz von 27,5 % belegt, die Kapitalerträge sind in die Einkommenssteuer aufzunehmen.
- Ab dem 1.4.2012 angeschaffte Anleihen unterliegen, was die Besteuerung der Gewinne angeht, der genannten Abgeltungssteuer in Höhe von 27,5 %.
Zertifikate
Zertifikate orientieren sich in ihrer Wertentwicklung an einem Basiswert und gehören damit zu den Derivaten. Es handelt sich bei ihnen um Schuldverschreibungen des Emittenten, deren Bonität sich nach der Liquidität der Bank oder Fondsgesellschaft richtet. Der Gewinn aus einem Zertifikat hängt von der Wertentwicklung des Basiswerts ab. Versteuert wird auch hier nach Anschaffungsdatum.
- Bei Zertifikaten werden Alt- oder Übergangsbestände der Besteuerung nach dem Sondersatz der Einkommenssteuer, Gewinne sind dementsprechend in die Steuererklärung aufzunehmen. Sonderregelungen, die sich nach der Ausgestaltung des Zertifikates richten, sind hier ebenfalls zu berücksichtigen.
- Bei nach dem 1.10.2011 angeschafften Zertifikaten greift ebenso wie bei anderen Derivaten die automatische Abführung der Kapitalertragssteuer durch den depotführenden Finanzdienstleister.
Substanzgenussrechte
Eine Sonderform der Vermögensrechte an oder gegenüber einer Gesellschaft stellen sogenannte Genussrechte dar. Sie unterscheiden sich zwar gesellschaftsrechtlich von Unternehmensanteilen, sofern sie aber Anteile am Gewinn vermitteln, sind sie steuerrechtlich ebenso zu behandeln wie Aktien. Hier gelten die Regelungen für Alt- und Übergangsbestände und Neuerwerbungen wie für Aktien beschrieben.
Investmentfonds
Die auf die Gewinne aus einer Anlage in Fonds anzuwendende Besteuerung ist von der Reform des Steuerrechts unberührt. Welche Steuersätze zur Anwendung kommen, ist in jedem Fall zu prüfen. Sparer, die in Fondsanteile etwa von ETF investieren, können jedoch davon ausgehen, dass Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen durch private Anleger grundsätzlich der Kapitalertragssteuer unterliegen, die von der depotführenden Bank gleich abgeführt wird.
Aktien Steuern Österreich: Diese Ausnahmen gibt es
Anleger in Österreich können zwar keine Aktien Steuern sparen, aber es gibt dennoch Einkünfte aus Anlageprodukten, die nicht der Kapitalertragssteuer unterliegen. Dazu gehören unter anderem:
- Private Darlehen oder Forderungen in nicht verbriefter Form
- Privat platzierte Anleihen
- Einkünfte aus einer Position als sogenannter „stiller Gesellschafter“
Die genannten Anlageformen sind in der Einkommenssteuererklärung aufzuführen und nach dem jeweils gültigen Tarif zu versteuern. Für nähere Informationen können private Anleger in diesen Fällen ihren Steuerberater konsultieren.
Bestimmte Anlageprodukte unterliegen nicht automatisch der Kapitalertragssteuer, sondern die Gewinne müssen in der Steuererklärung genannt werden.
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Die Kapitalertrags- oder Abgeltungssteuer ist natürlich in hohem Maß nicht nur von der Anlageform und dem Anschaffungsdatum abhängig. Besonderen Einfluss hat auf die Besteuerung auch die Entscheidung für eine Bank oder einen Broker im Inland. Ein depotführender Finanzdienstleister in Österreich hat seine Vorteile, denn da es keine Freibeträge oder ähnliche steuerlich relevante Regelungen gibt, muss sich der Kunde um die korrekte Besteuerung nicht selbst kümmern.
Die erzielten Renditen dürfen guten Gewissens genossen werden. Anders sieht es aus, wenn das Depot im Ausland geführt wird. Grundsätzlich gilt österreichisches Steuerrecht natürlich auch hier, sofern der Anleger seinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat. Wer Aktien Steuern sparen will, muss in diesem Fall komplett auswandern und die Brücken hinter sich abbrechen. Dennoch hat ein ausländisches Depot einen gewissen Vorteil – da die Steuer, immerhin mehr als ein Viertel der Rendite, erst mit der Einkommenssteuererklärung veranschlagt wird, steht der Betrag dem Anleger während des ganzen Jahres noch zur Verfügung und kann für weitere, bestenfalls erfolgreiche, Investitionen genutzt werden.
Auch wer ein Depot im Ausland führt, muss seine Aktien Steuern in Österreich zahlen, allerdings erst am Ende des Steuerjahres. Das erlaubt höhere Liquidität für weitere Investitionen.
Fazit: Aktien Steuern Österreich – Steuern sparen ist kaum möglich
Mit der Steuerreform von 2011 und deren Inkrafttreten in 2012 hat sich das Steuerrecht, was die Besteuerung von Kapitalerträgen angeht, vereinfacht. Günstiger geworden ist es für Anleger damit nicht. Auf die ohnehin minimalen Zinsen von Spar- und Girokonten führen inländische Banken und Broker einen Steuersatz in Höhe von 25% ab. Die Kapitalerträge aus dem Handel und Verkauf anderer Anlageklassen, insbesondere solcher, die nach den Stichtagen als Neubestände gelten, werden mit dem Sondersteuersatz von 27,5% belegt.
Freibeträge, die es erlauben, zumindest einen Teil der Abgeltungssteuer wieder hereinzuholen, gibt es nicht. Anders als in Deutschland können sich private Anleger mit einem österreichischen Depot damit die Steuerfrage weitgehend aus dem Kopf schlagen.
Wer sich angesichts dessen für ein Wertpapierdepot bei einem Anbieter im Ausland entscheidet, kann keine Aktien Steuern sparen – der Fiskus veranschlagt die weltweiten Einkünfte. Da die meisten ausländischen Banken und Broker jedoch die Steuer nicht selbst abführen, stehen die Beträge dem Investor oder Trader über das Steuerjahr zur Verfügung und bieten so Kapital für zusätzliche Spekulationen. In diesem Fall müssen die Anlage- oder Handelsstrategien jedoch den später abzuführenden Steuersatz – auch hier 27,5% – berücksichtigen, damit die Anlage unter dem Strich die gewünschte Rendite erzielt.
Die Entscheidung ist also nicht, ob Aktien Steuern in Österreich gezahlt werden, sondern lediglich, wann die Steuern abgeführt werden und welche möglichen Vorteile ein erfahrener Anleger daraus ziehen kann. Einsteiger, die sich nicht sicher sind, welche Steuersätze auf welche Produkte zur Anwendung kommen, können ihr Finanzamt für weitere Informationen kontaktieren oder sich mit ihrem Bankberater bzw. Steuerberater kurz schließen.
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