Aktiendepot erben: Das müssen Trader beachten
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 22.01.2021
Grundsätzlich ist es möglich, dass Aktiendepots vererbt werden können. Allerdings gehen damit in der Praxis häufig Probleme einher, wenn der Erblasser beispielsweise vor seinem Ableben nicht detailliert den Zugriff auf das Depot reguliert hat. Zusätzlich gibt es für die Erben aufgrund der Steuer ebenfalls häufig eine böse Überraschung, denn die Aktien müssen bei Antritt des Erbes versteuert werden. Wie genau das funktioniert, haben wir uns näher angeschaut und geben Tipps, wie die Erbschaft zum Erfolg und nicht zum bösen Albtraum wird.
- Erben haben sechs Wochen Zeit, um Erbe anzutreten oder auszuschlagen
- Erbschaftsteuer muss abzüglich Freibetrags gezahlt werden
- Steuerliche Belastung variiert von Vermögen und Steuerklasse
- Wertpapiere, die vor 2009 gekauft wurden, unterliegen der Abgeltungssteuerpflichten nicht
Aktiendepot erben: Fluch oder Segen?
Eine Erbschaft löst bei vielen ein gemischtes Gefühl aus. Zum einen gibt es die Trauer um das Ableben einer geliebten Person und andererseits kann eine Erbschaft einen unverhofften Geldsegen bedeuten. Doch nicht nur Bargeld oder Konten können vererbt werden, sondern auch ein Aktiendepot. Wer ein Depot mit Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten erbt, ist schnell überfordert, denn es gelten hier ganz besondere Regeln. Was viele Erben nicht bedenken: Auf ihre Erbschaft müssen sie Steuern zahlen, was auch bei den Wertpapieren nicht anders ist. Allerdings gilt es hier zu unterscheiden, wann genau die Wertpapiere gekauft wurden. Für alle Aktien, die vor 2009 erworben wurden, wird keine Abgeltungssteuer fällig.
Steuerliche Handhabung beim Erbantritt
Wer sich dazu entscheidet, dass Erbe anzunehmen und das Aktiendepot zu übernehmen, muss sich mit der steuerlichen Belastung befassen. Wie hoch sie ist, hängt entscheidend vom Wert des Aktiendepots ab. Außerdem wird der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ebenfalls näher beleuchtet. Es gibt einen Freibetrag, der abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis ist und bis zu eine halbe Million Euro beträgt.
Verwandtschaftsverhältnis und die Auswirkungen auf den Freibetrag
Grundsätzlich ist es beim Antritt eines Erbes stets wichtig, dass der Zugang zum Depot vor dem Ableben geklärt ist. Damit haben die Erben später weniger Aufwand und können vergleichsweise einfach auf die Wertpapiere zugreifen. Ob sich der Antritt des Erbes lohnen kann, hängt von mehreren Kriterien ab. Viele Erben lehnen ihre Erbschaft ab, da sie den Steuerbetrag gar nicht zahlen könnten.
- Freibeträge bis 500.000 Euro
Ehepartner und Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft) haben bei dem Antritt eines Erbes einen Freibetrag von 500.000 Euro. Das bedeutet: Hat das Aktiendepot einen Wert darunter, müssen keine Steuern gezahlt werden. Als Berechnungsgrundlage gilt die Steuerklasse eins. - Freibeträge bis 400.000 Euro
Natürlich können auch Enkelkinder und Kinder, deren Eltern verstorben sind, ein Aktiendepot erben. Das gilt auch für Stief- und Adoptivkinder. Hier gibt es vom Gesetzgeber einen Unterschied, denn der Freibetrag ist etwas geringer und beträgt 400.000 Euro. - Freibeträge bis 200.000 Euro/100.000 Euro
Der Gesetzgeber hat für Enkelkinder sowie Eltern und Großeltern bei einer Erbschaft des Aktiendepots ebenfalls weitere Freibeträge festgelegt. Für Enkelkinder sind es 200.000 Euro und für Eltern und Großeltern 100.000 Euro. Damit ist die steuerliche Handhabung deutlich leichter, denn alle Depots, die unter den Freibeträgen liegen, müssen nicht mit einer steuerlichen Belastung rechnen.
Sonderregelungen bei Schenkungen
Möchten die Familienmitglieder bereits vor ihrem Ableben ein Aktiendepot an Eltern oder Großeltern bzw. Geschwister oder Kinder weitergeben, so ist der Freibetrag auf 20.000 Euro festgesetzt. Grundsätzlich ist es natürlich auch möglich, ein Aktiendepot nicht erst beim Ableben zu übertragen, sondern bereits zu Lebzeiten auf Ehepartner oder andere Familienangehörige zu überschreiben. Genutzt wird dafür die Steuerklasse zwei und nicht wie bei den Erbschaften Steuerklasse eins. Bei allen anderen Empfängern einer Schenkung oder Erbschaft, die nicht zum näheren Familienumfeld zählen, ist der Freibetrag auf 20.000 Euro festgesetzt, wenngleich die Steuerklasse drei zugrunde liegt.
Steuersatz bei Aktiendepot Erbschaft
Wie viele Steuern müssen die Erben eigentlich unter Berücksichtigung des Freibetrages zahlen? Es kommt darauf an, wie hoch das Vermögen abzüglich des Freibetrages eigentlich ist. Die Staffelung findet bei steuerlicher Berücksichtigung bis zu 75.000 Euro und über 26 Millionen Euro statt. Dabei bewegt sich der Steuersatz zwischen sieben Prozent und bis zu 30 Prozent (Steuerklasse eins) sowie zwischen 15 Prozent und 43 Prozent (Steuerklasse zwei) und sogar bis zu 50 Prozent (bei Steuerklasse drei).
Steuersatz bei Steuerklasse eins
Wer ein Aktiendepot erben will, sollte sich im Vorfeld über die möglichen Steuerzahlungen im Klaren sein. Nicht selten sind die Steuern es, die viele Erben an den Rande des Ruins bringen, da sie die Steuerlast gar nicht oder nur schwerlich leisten können. Die Besteuerung bei Steuerklasse eins sieht wie folgt aus:
- bis 75.000 Euro: 7 Prozent
- bis 300.000 Euro: 11 Prozent
- bis 600.000 Euro: 15 Prozent
- bis 6 Millionen Euro: 19 Prozent
- bis 13 Millionen Euro: 23 Prozent
- bis 26 Millionen Euro: 27 Prozent
Ist das Vermögen abzüglich des Freibetrages gar über sechs 20 Millionen Euro, zahlen die Erben 30 Prozent Steuern. Bei der Steuerklasse zwei und drei variieren die Steuersätze und können sogar bis zu 50 Prozent betragen.
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Bei der Steuerklasse zwei sind die Steuern bereits bis zu 75.000 Euro deutlich höher. Hier zahlen die Erben pauschal 15 Prozent. Bei bis zu 300.000 Euro Vermögen sind es 20 Prozent, bei bis zu 600.000 Euro sogar schon 25 Prozent. Bei einem Vermögen bis zu 6 Millionen Euro sind es 30 Prozent und bis zu 13 Millionen Euro immerhin 35 Prozent. Liegt das Vermögen bei bis zu 26 Millionen Euro, sind es 40 Prozent und über 26 Millionen Euro sogar 43 Prozent.
Steuerklasse drei
Deutlich einfacher ist die Besteuerung in Steuerklasse drei, denn hier sind es pauschal 30 Prozent bzw. 50 Prozent. Damit wird klar: Wer viel Vermögen besitzt und in Steuerklasse drei eingestuft wird, verliert die Hälfte davon. Deshalb ist es für Erben entscheidend, vor Antritt der Erbschaft genau zu prüfen, welche steuerlichen Belastung auf einen zukommen.
Bestimmung des Aktiendepotwertes
Wie hoch der Wert des Aktiendepots ist, spielt bei der steuerlichen Berechnung eine wesentliche Rolle. Am Todestag werden die Aktienkurse als Berechnungsgrundlage herangezogen, um den genauen Wert des Depots zu ermitteln. Entscheidend für die Erben ist, dass die Kurse an deutschen Börsen festgesetzt worden sind, denn dadurch haben die Erben etwas Spielraum. Der Grund ist einfach: Die deutschen Handelsplätze haben meist leicht abweichende Kurse, wobei die Erben den günstigsten Kurs als Berechnungsgrundlage angeben dürfen. Kann dadurch die Überschreitung des Freibetrages behindert werden, sollten die Erben genau den Geldkurs kalkulieren und den niedrigsten angeben.
Jetzt zum Testsieger eToro!Ihr Kapital ist gefährdet. Es fallen weitere Gebühren an. Weitere Informationen finden Sie unter etoro.com/trading/fees.Aktiendepot erben und Abgeltungssteuer zahlen – ja oder nein?
Grundsätzlich wird beim Erbe eines Aktiendepots lediglich die Erbschaftssteuer erhoben. Weitere Steuern fallen nicht an. Realisieren die Erben allerdings mit dem Depot Gewinne, müssen darauf die Abgeltungssteuern gezahlt werden. Doch auch bei der Abgeltungssteuer gibt es einige Unterschiede, denn Wertpapiere, die vor 2009 gekauft worden und eine Haltedauer von mindestens einem Jahr hatten, können vom Erben steuerfrei verkauft werden.
Abgeltungssteuer bei Dividenden
Erhalten die Erben durch das Wertpapierdepot Dividenden, so wird darauf die Abgeltungssteuer erhoben. Allerdings ist es auch hier wieder entscheidend, dass die Wertpapiere vor 2009 erworben worden sind. Wer die Aktien verkauft, die nach 2009 in das Portfolio kamen, muss die Abgeltungssteuer zahlen. Die Bemessungsgrundlage ist der anfängliche Kurs, zu dem die Wertpapiere durch den Erblasser erworben worden sind.
Bei Erbantritt auf Vollständigkeit aller Daten achten
Wer sich zur Annahme des Erbes entschließt, sollte darauf achten, dass sämtliche Daten des Aktiendepots vollumfänglich vorliegen. Dabei geht es nicht nur um die Anfangskurse, sondern auch um den genauen Kaufzeitpunkt. Nur, wer dies nachweisen kann, spart bestenfalls Steuern und kann sein Erbe auch ohne große finanzielle Zusatzaufwendungen durch Steuernachzahlungen genießen. Die anrechenbaren Freibeträge spielen dabei eine essenzielle Rolle, gepaart mit der Steuerklasse der Erben.
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Was passiert, wenn die Erben das Aktiendepot in ihrem Besitz haben? Bestehen beim Kauf/Verkauf der Wertpapiere Unterschiede zu einem konventionellen und nicht geerbten Depot? Grundsätzlich kann jeder Depotinhaber selbst entscheiden, was er mit seinen Aktien unternimmt. Allerdings sollten die Erben keine überstürzten Handlungen tätigen, denn dadurch kommt es häufig zu einem höheren Risiko. Natürlich können die geerbten Wertpapiere gehalten oder verkauft werden. Entscheidend dafür ist es, welche Anlagestrategie der Erblasser verfolgte und ob sich diese Strategie mit dem Vorgehen der Erben deckt.
Auf Diversifikation achten
Vor allem die Diversifikation ist bei einem Aktiendepot besonders wichtig. Das gilt auch für ein geerbtes Depot. In der Praxis kommt es ebenfalls häufig vor, dass die Strategie des Erblassers gar nicht mit jener der Erben zusammenpasst. Ist der Erblasser beispielsweise weniger risikofreudig, ist die Anpassung vom Aktiendepot eventuell empfehlenswert. Hier sollten die Erben überlegen, inwieweit ein Verkauf der Wertpapiere bzw. eine zusätzliche Diversifikation durch den Neukauf von anderen Finanzinstrumenten Sinn macht.
Wertpapiere vor 2009 nicht zwangsläufig verkaufen
Auch wenn die eigene Anlagestrategie womöglich nicht zu der des Erblassers passt, sollten vor allem die Wertpapiere mit Kaufdatum vor 2009 nicht zwangsläufig sofort veräußert werden. Da für sie keine Abgeltungssteuer erhoben wird, werden sie durch die steuerlichen Vorteile bei der Dividendenzahlung und späteren Verkäufen besonders attraktiv.
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Was passiert eigentlich, wenn die Erben das Depot nicht wollen und damit das Erbe ablehnen möchten? Grundsätzlich ist dies natürlich möglich, wenngleich es nicht in jedem Fall sinnvoll ist. Wer das Aktiendepot nicht erben möchte, lehnt damit auch den Zugriff auf die Wertpapiere und einen möglichen Gewinn ab. Bei Verkündung der Erbschaft haben die Erben sechs Wochen Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Innerhalb dieses Zeitfensters müssen sie das Erbe ausschlagen oder antreten. Wer sich dazu entschließt, das Erbe auszuschlagen, sollte vorher genau den Wert des Depots sowie die möglichen anfallenden Steuern berechnen. Häufig treffen die Erben aus Angst vor zu hohen Steuern eine übereilte und falsche Entscheidung und lassen sich damit künftige Gewinne entgehen.
Steuererlass bei Finanzamt beantragen
Die Erbschaftssteuer ist für viele Erben ein Grund, warum sie dem Willen des Erblassers nicht entsprechen möchten. Doch es gibt eine Möglichkeit, um die Steuern zu sparen. Erben können einen Antrag auf Erlass der Erbschaftssteuer bei ihrem Finanzamt stellen. Allerdings müssen dafür einige Bedingungen für die Erlassbedürftigkeit gegeben sein. Dazu zählt beispielsweise, dass sonst die wirtschaftliche Existenz der Erben gefährdet wäre. Ein weiterer Grund kann sein, dass die Erben sich nicht selbst in die Notlage gebracht haben und die Erbschaftssteuer zu einer übermäßigen Belastung sowie zur Beeinträchtigung des Vermögens führen würde. Als Tipp: Würde die Erbschaftssteuer über die Hälfte des eigentlichen Vermögens ausmachen, ist der Antrag beim Finanzamt ratsam.
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Wertpapiere sind eine gute Möglichkeit, um an seiner längerfristigen Anlagestrategie zu feilen. Doch es gibt auch weitere Finanzinstrumente, die für die Diversifikation sowie Risikostreuung im Portfolio geeignet sind. Wer Vermögen aufbauen möchte, kann dafür nicht nur Aktien, sondern auch Indizes, Rohstoffe, Devisen, ETFs oder Internetwährungen nutzen. All diese Finanzinstrumente stellt XTB zu attraktiven Konditionen zur Verfügung. Doch die Anleger erwartet noch viel mehr. Sie können auch das kostenlose Angebot der Trading Akademie nutzen.
Fazit: Aktiendepot erben kann finanzielle Vorteile bringen
Wer ein Aktiendepot erben möchte, stellt sich häufig vor seinem Erbantritt die Frage: Soll ich das Risiko eingehen oder nicht? Eine pauschale Antwort gibt es darauf nicht. Grundsätzlich ist ein Aktiendepot stets eine sinnvolle Investitionsmöglichkeit, um längerfristig am Vermögensaufbau zu arbeiten. Wer ein Depot erbt, muss allerdings die Steuerbelastungen berücksichtigen. Es gibt einen Steuerfreibetrag ab 75.000 Euro (gestaffelt nach verschiedenen Steuerklassen und Vermögen), aber darüber hinaus kann die Erbschaftssteuer dennoch anfallen. Bei besonders großem Vermögen kann diese bis zu 50 Prozent ausmachen. Wer das Aktiendepot nicht erben möchte, kann das Erbe auch ausschlagen. Dafür haben die Erben sechs Wochen nach Verkündung des Erbes Zeit. Bevor die Erben dies allerdings tun und auf ihr Vermögen verzichten, ist die Berechnung der Aktienwerte sowie der steuerlichen Belastung empfehlenswert. Denn unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar eine Beantragung der Steuerfreiheit für das Erbe möglich.
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