Crowdinvesting Steuern – das müssen Anleger wissen

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 15.10.2019


Crowdinvesting ist für immer mehr Anleger interessant. Doch wie sieht es mit den Crowdfunding Steuern aus – was müssen die Investoren beachten? Die Möglichkeit der modernen Kapitalbeschaffung ist mit einigen Eigenheiten bei der steuerrechtlichen Behandlung versehen. Die Anlage KAP bei der jährlichen Steuererklärung ist lediglich eine davon. Wir zeigen, wie die Anleger ihre Crowdinvesting Steuern korrekt abführen und wie sie vielleicht sogar Steuern sparen können. Wer seine Freibeträge richtig nutzt, kann sogar doppelt partizipieren und nicht nur Zinsen durch das Crowdinvesting, sondern auch die Steuerersparnis erhalten.

  • Steuerfreibetrag für Gewinne: mindestens 801 Euro
  • Anleger müssen Abgeltungssteuer/Kapitalsteuer zahlen
  • Crowdinvesting schon ab geringen Kapitalbeträgen möglich
  • Crowdinvesting Steuer: 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer
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Crowdinvesting Steuern – das sind die Grundlagen

Schauen wir uns die Behandlung der Crowdfunding Steuern für private Anleger an. Wer Gewinne aus seinen Investments mit Kapitalvermögen erwirtschaftet, muss dafür natürlich in Deutschland auch Steuern zahlen. Pauschal sind es 25 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags und, wenn Anleger Mitglied der Kirche sind, natürlich auch Kirchensteuer.

Umsatzsteuer beim Crowdfunding ja oder nein?

Die Crowdinvesting Steuern können je nach Aktivität auch Umsatzsteuer-relevant sein. Allerdings sind davon vor allem Unternehmen betroffen und auf private Anleger treffen die umsatzsteuerlichen Vorschriften nicht zu. Als Unternehmen gelten nur Personen, welche eine selbstständige berufliche Tätigkeit oder eine gewerbliche Tätigkeit dauerhaft ausüben. Möchte beispielsweise ein Autor ein Buchprojekt finanzieren und nutzt dafür Crowdfunding, so ist er umsatzsteuerpflichtig. Darlehensnehmer, die mit dem Crowdinvesting ein Bauprojekt realisieren wollen, sind ebenfalls der steuerlichen Verpflichtung unterlegen.

Steuerliche Behandlung der Kapitalerträge

Viele Plattformen bieten mittlerweile die Möglichkeit, Nachrangdarlehen über Crowdinvesting zu finanzieren. Für eine gemeinsame Zweckverfolgung werden vom Geldgeber finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt und der Darlehensnehmer nutzt diese, um sein Bauvorhaben zu realisieren. Dafür erhalten die Kapitalgeber eine feste Verzinsung, welche der Kapitalertragsteuer unterlegen ist. Dafür gibt es in der Steuererklärung ein Extraformular: KAP. Vielen Anlegern ist die Kapitalertragsteuer auch als Abgeltungssteuer bekannt, was häufig zu Verwirrungen bei den Begrifflichkeiten führt. Die Anleger müssen jedoch nicht zwei Steuern, sondern lediglich einmal Steuern in Höhe von 25 Prozent zahlen.

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Berechnung der Crowdinvesting Steuern

Wer in ein Nachrangdarlehen investiert, erhält dafür feste Zinsen oder die Beteiligung am Gewinn sowie dem Umsatz. Die Zinsen sind steuerlich betrachtet als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu behandeln. Das gilt jedoch nur, wenn die Anleger in Deutschland unbeschränkt als natürliche Person gelten und das Darlehen zumindest teilweise aus dem Privatvermögen stammt. Dann muss eine Abgeltungssteuer/Kapitalsteuer gezahlt werden, welche jedoch nicht den individuellen Steuersätzen der Investoren unterliegt. Nein, die Einkünfte werden pauschal mit 25 Prozent versteuert. Hinzu kommt die Abgabe des Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 Prozent. Anleger, die Kirchenmitglied sind, müssen zusätzlich Kirchensteuern zahlen. Auf Basis dieser Faktoren ergeben sich Crowdfunding Steuern der Gewinne von ca. 26,375 Prozent (ohne Kirchensteuer) bzw. ca. 27,995 Prozent (mit Kirchensteuer.

Crowdinvesting Steuern Beispiel

Haben Anleger jährliche Zinseinnahmen durch die Investition in ein Nachrangdarlehen von 1.000 Euro, ergibt sich daraus eine jährliche Steuerlast von ca. 263,75 Euro. Die Angabe dieser Steuer und deren Zahlung erfolgt jährlich über die Einkommensteuererklärung, welche die Investoren abgeben müssen.

Stille Beteiligungen als Alternative

Es gibt einige Plattformen, welche stille Beteiligungen für ein Nachrangdarlehen anbieten. Allerdings sind diese Investitionsmöglichkeiten zwischen natürlichen Personen nicht möglich. Wer jedoch eine stille Beteiligung ausübt, hat keinen Einfluss auf die Gesellschaftsvorgänge, partizipiert jedoch an Gewinnen und Verlusten. Private Anleger, welche sich für eine stille Beteiligung entscheiden, müssen die sich daraus ergebenden Einkünfte ebenfalls steuerlich geltend machen und Kapitalertragsteuer zahlen. Bei einer juristischen Person wird eine Körperschaftssteuer erhoben.
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Crowdfunding Steuern – die Anlage KAP bei der Steuererklärung

Bei Banken haben die Anleger einen automatischen Steuerabzug, wenn es um die Auszahlung der Gewinne bei Nachrangdarlehen geht. Doch nicht bei allen Plattformen ist dies der Fall. Anleger, welche keinen automatischen Steuerabzug bei ihrem Nachrangdarlehen haben, müssen die Gewinne eigenständig bei der jährlichen Steuererklärung angeben und versteuern. Dafür stellt das Finanzamt die Anlage KAP zur Verfügung. Sie ist Teil der Einkommensteuererklärung und wird separat ausgefüllt. Wann ist diese Anlage notwendig?

  • wenn noch kein Steuerabzug der Kapitalerträge erfolgte,
  • wenn Anleger Kirchensteuer zahlen müssen,
  • wenn der Steuereinbehalt geprüft werden soll,
  • wenn Investoren einen Antrag auf Günstigerstellung gestellt haben.

Die Anlage KAP wird auch dann ausgefüllt, wenn bereits einbehaltene Kapitalerträge mit anderen Einkunftsarten für die Anleger verrechnet werden sollen. Bestandteil dieser Anlage ist auch der Sparerpauschbetrag. Jede natürliche Person hat einen gewissen Steuerfreibetrag, der jährlich genutzt werden kann. Kapitaleinkünfte, welche diesen Betrag überschreiten, unterliegen der Abgeltungssteuerpflicht. Der persönliche Einkommenssteuersatz ist hierfür jedoch irrelevant. Werden die Personen einzeln veranlagt, liegt der Sparpauschbetrag bei 801 Euro. Werden jedoch die Anleger gemeinsam steuerlich veranlagt (beispielsweise bei Ehepaaren), liegt der Freibetrag bei 1.602 Euro. Wenn durch die Zinserträge nun bei einer einzelnen Person jährlich 850 Euro Gutschrift anfallen, wären nur 49 Euro zu versteuern.

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Crowdinvesting und Crowdfunding – bestehen Unterschiede?

Kapitalmittel aufzutreiben, kommt online immer mehr bei den Plattformen in Mode. Die Bank als einzige Möglichkeit für Kapitalbeschaffung hat längst ausgedient. Es gibt mehrere Möglichkeiten, um sich an bestimmten Projekten zu beteiligen und auch geringe Kapitalmengen zu investieren. Zwei davon sind:

  • Crowdfunding
  • Crowdinvesting

Die beiden Begriffe klingen zunächst ähnlich, unterscheiden sich jedoch im Detail. Beim Crowdfunding werden vor allem Projekte von Privatpersonen im karitativen oder künstlerischen Bereich unterstützt. Dafür erhalten Geldgeber eine Gegenleistung, die nicht zwangsläufig monetär sein muss. Es könne beispielsweise auch Postkarten, Eintritte zu besonderen Veranstaltungen oder ähnliche Gegenwerte sein. Wichtig: Die Gegenleistung richtet sich vor allem nach der finanziellen Unterstützung. Vereinfacht gesagt ist das Crowdfunding ein Geldgeschenk, sodass darauf auch kaum Steuern anfallen, da die Geldgeber davon partizipieren. Oftmals ist das Crowdfunding auch eine Vorfinanzierung für bestimmte Projekte, bei denen die Investoren dann als Gegenleistung das fertige Produkt erhalten. Natürlich gibt es auch hier vertragliche Regelungen, um die Rechte der Investoren zu schützen. Diese variieren allerdings von Projekt zu Projekt.

Crowdinvesting Steuern bei Projekten mit monetären Zielen

Im Gegensatz zum Crowdfunding hat das Crowdinvesting monetäre Projektziele. Die Anleger treten hier als Investoren und nicht nur als Geldgeschenkegeber auf. Sie stellen das Kapital beispielsweise an Start-ups zur Verfügung und erhalten im Gegenzug Unternehmensanteile oder eine feste Verzinsung für einen bestimmten Zeitraum. Damit erzielen sie im besten Fall Gewinne und sind natürlich auch der Steuerpflicht unterlegen.
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Crowdinvesting – seit 2011 neue Finanzierungsmöglichkeit

Es gibt für deutsche Kapitalanleger seit 2011 die Möglichkeit, über Online-Plattformen ihr Geld auf eine neue Art zu finanzieren. Zunächst gab es 30 Plattformen, welche vor allem Startkapital für junge Unternehmen gesammelt haben. Mittlerweile hat sich der Markt jedoch differenziert. Die Kapitalsammlung bezieht sich nicht mehr nur auf neue Unternehmen oder Projekte, sondern hat sich auch auf den Immobilienbereich ausgeweitet. Das Volumen auf dem Crowdinvesting-Markt stieg in den letzten Jahren rasant. Dabei hat der Anteil der Immobilienfinanzierungen durch diese neue Anlagemöglichkeit enorm zugenommen und rangiert hinter den Finanzierungen für Start-ups.

Warum ist Crowdinvesting für Immobilien so interessant?

In Zeiten der niedrigen Zinsen für Tagesgeld oder Sparbuch suchen immer mehr Anleger nach interessanten Alternativen. Nicht immer verfügen die Investoren über große Kapitalsummen, möchten aber trotzdem investieren. Hier kommt die Immobilienbranche ins Spiel. Der Bauboom in den letzten Jahren ist ungebrochen und immer mehr Großprojekte werden realisiert. Doch nicht überall sind genügend Finanzmittel vorhanden, um die Projekte auch wirklich umzusetzen. Deshalb gibt es die Crowdinvestings für die Immobilienprojekte, sodass sich die Anleger auch mit kleineren Kapitalbeträgen beteiligen können. Allerdings hängt es von den Crowdinvesting Plattformen und den Projekten ab, wie hoch die Mindestbeteiligung sein muss. Vor allem die vergleichsweise hohen Renditen locken die Anleger, denn sie sind deutlich höher als bei der herkömmlichen Baufinanzierung. Dennoch bieten die Nachrangdarlehen nicht nur Chancen, sondern Anleger haben auch hohe Risiken. Es kann sogar dazu kommen, dass die Anleger ihr komplettes Investment verlieren.

Exporo Erklärungsvideo

Exporo stellt auf der Homepage ein Erklärungsvideo zur Verfügung

Crowdinvesting – wie funktioniert es?

Bevor sich die Anleger mit den Crowdinvesting Steuern beschäftigen, erfolgt die geeignete Projektauswahl. Dafür ist eine geeignete Plattform erforderlich. Exporo bietet seinen Kunden beispielsweise zahlreiche Projekte, die bereits erfolgreich realisiert wurden. Immer wieder gibt es neue Immobilienvorhaben, welche die Investoren bereits mit geringen Kapitalbeträgen finanzieren können. Um sich für oder gegen eine Plattform zu entscheiden, zählt vor allem der erste Eindruck. Dabei sind die Anleger selbst gefragt. Macht die Investment-Plattform einen seriösen Eindruck? Wie viele Projekte werden geboten? Auch ein Vergleich der einzelnen Nachrangdarlehen-Plattformen kann helfen, einen geeigneten Anbieter zu finden.

Prüfung von Bewertungen vor dem Investment

Renommierte Plattformen stellen bereits umfangreiche Unterlagen für das jeweilige Projekt zur Verfügung. Darin enthalten sind wesentliche Daten zur Finanzierungssumme, der Risikobewertung oder den Zinsen. Allerdings sind nicht alle Daten ohne Registrierung zugänglich. Das zeigt sich auch bei Exporo. Zwar sehen die Nutzer einige Rahmendaten des Projektes, Detailinformationen gibt es jedoch erst nach der Registrierung. Dadurch werden die sensiblen Projektdaten geschützt. Augenmerk sollten die Investoren vor allem auf die Risikobewertung legen. Sie erfolgt bei Exporo nach verschiedenen internen Kriterien und ist besonders umfangreich. Je niedriger die Gesamtpunktzahl bei der Bewertung ist, desto geringer ist die Risikoklasse und umso sicherer können sich die Anleger bei ihrem Investment fühle. Dennoch kann es natürlich auch bei einer besonders umsichtigen Risikoprüfung immer zu Verlusten kommen. Demgegenüber stehen deutlich erhöhte Renditechancen.
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Phase des Crowdinvestings

Die Zeit, in der die Anleger in ein Projekt investieren können, gilt als die Crowdinvesting Phase. Sie kann je nach Projekt und Plattform unterschiedlich lang ausfallen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Phase verlängert wird, wenn beispielsweise nicht genug Kapital gesammelt wurde. Die Anleger sehen allerdings immer transparent, wann die Projektphase Crowdinvesting Phase endet und erhalten entsprechend eine Information, wenn sie beispielsweise verlängert wird. Nach Abschluss dieser Phase werden die Verträge abgewickelt.

Beteiligungsverträge nach der Investitionsphase

Jeder Investor erhält nach Abschluss der Investitionsphase seinen Beteiligungsvertrag. Im Gegenzug bekommt der Projektinitiator die Einzahlungen der Anleger. Nun heißt es für die Investoren warten und die festgelegte Zeit für die Zinserstattung zu überbrücken. Zwischenzeitlich findet natürlich auch eine externe und interne Kommunikation bezüglich des Projektes statt. Allerdings können die Anleger mit ihrem Investment keinen direkten Einfluss auf die Projektausführung üben, da sie keine Anteile daran erworben haben.

Zinszahlung nach Laufzeit

Die Zinsen für die Projektfinanzierung werden an die Anleger nach einem festgelegten Zeitraum gezahlt. Geht jedoch beispielsweise das Projekt zwischenzeitlich insolvent, kann es zum teilweisen oder kompletten Verlust der Kapitaleinlagen kommen. Dann erhalten die Investoren auch keine Zinsen, denn das Nachrangdarlehen wird erst dann befriedigt, wenn alle anderen Gläubiger ihr Geld erhalten haben.

Exporo Projekte

Die Projekte werden bei Exporo ganz übersichtlich gelistet

Vorteile vom Investing trotz Crowdinvesting Steuern?

Jeder Anleger, der in Deutschland Gewinne generiert, ist grundsätzlich steuerpflichtig. Es kommt darauf an, ob er über den jährlichen Steuerfreibetrag kommt oder darunter bleibt. Auch, wenn die Investoren Steuern zahlen müssen, kann sich das Crowdinvesting dennoch lohnen. Anleger, die beispielsweise einen Steuerfreibetrag von 801 Euro (mit alleiniger Anlage) haben, können jährlich Gewinne bis zu diesem Betrag erzielen und müssen dafür keine Steuern zahlen. Auch mit kleineren Summen für das Crowdinvesting kann sich daher diese alternative Geldanlage zum Sparbuch oder Tagesgeldkonto lohnen.

Höhere Renditen möglich

Das Crowdinvesting ist ebenfalls aufgrund der höheren Renditen ein lohnenswertes Investment. Im Vergleich zu konventionellen Bausparkrediten fallen die Zinsen deutlich höher aus. Grund hierfür sind die weniger benötigten Sicherheiten für ein spöcjesVorhaben. Das Nachrangdarlehen ermöglicht es den Projektinitiatoren, deutlich flexibler und einfacher ein Kapital zu kommen. Für die Anleger bleibt jedoch ein erhöhtes Risiko. Dieses Risiko wiederum wird durch höhere Zinsen zumindest teilweise theoretisch wieder aufgewogen. Doch wir wollen nicht verschweigen, dass das Nachrangdarlehen für die Investoren risikoreich ist. Wer sich aber vor seinem Projekt Investment umfangreich über das Vorhaben und die Risikoklassifizierung informiert, kann zumindest das Risiko ein wenig besser abschätzen und wird gegebenenfalls vor Verlusten durch leichtfertige Investitionen bewahrt.

Fazit: Crowdinvesting Steuern nur bei Gewinnen über 801 Euro

Depot TestAnleger, die in Immobilienprojekte investieren möchten, haben dafür mit dem Crowdinvesting völlig neue Möglichkeiten. Für die erzielten Renditen müssen natürlich auch Steuern gezahlt werden. Allerdings gibt es einen jährlichen Steuerfreibetrag, der 801 Euro beträgt. Investoren, die Anträge innerhalb dieser Freigrenze haben, müssen gar keine Steuern zahlen. Gewinne darüber hinaus werden mit der Abgeltungssteuer/Kapitalsteuer versteuert und müssen bei der jährlichen Steuererklärung in der Anlage KAP angegeben werden. Eine weitere Möglichkeit, um in sinnvolle Projekte zu investieren, ist das Crowdfunding. Allerdings geht es hier nicht um eine echte Gewinnerzielung, sondern vielmehr um karitative Projekte. Da solche Investments vielmehr als Geldgeschenke betrachtet werden, fallen in der Regel dafür auch keine Crowdfunding Steuern an, da die Geldgeber keine Gewinne damit erzielen. Sie möchten ihr Geld möglichst gewinnbringend investieren? Schauen Sie sich auf Exporo nach interessanten Immobilienprojekten für das Crowdinvesting um. Bei Fragen in steuerlichen Belangen helfen die Experten von Exporo ebenfalls gern weiter.
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