Wie hoch ist die Aktiendepot Einlagensicherung? – Hier sind die Fakten!

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 08.04.2022


Bankkunden können bei Bankeninsolvenzen auf die gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherungssysteme setzen. Depotinhaber stehen einer ungleich schwierigeren Situation gegenüber. Für den Depotbestand gilt allgemein keine Einlagensicherung, da Broker die Wertpapiere nur verwahren. Anleger können sich diese im Insolvenzfall herausgeben lassen.

Was passiert, wenn der Broker dieser Aufforderung nicht nachkommt? Und was passiert mit den Guthaben auf einem Verrechnungskonto oder Währungskonten? Wie hoch ist die Aktiendepot Einlagensicherung? DepotVergleich.com beantwortet diese Fragen und umreißt detailliert das Thema Aktiendepot Einlagensicherung.

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1. Aktiendepot Einlagensicherung gilt nicht nur fürs Sparbuch

Rendite und Sicherheit – die meisten Anleger wünschen sich genau das. Leider sieht die Praxis dabei anders aus. Es sollte jedem Anleger, klar sein, dass Anlagen wie:

  • Aktien
  • Währungen oder
  • Rohstoffe

ein gewisses Risikopotenzial mitbringen. Kursschwankungen sind an den Börsen nun mal an der Tagesordnung. Wie sieht es fürs Aktiendepot mit dem Thema Einlagensicherung aus?

Eines vorweg: Die gesetzliche Einlagensicherung greift vorrangig für Gelder, die Bankkunden auf ein Konto einzahlen. Davon erfasst wird nicht nur das Girokonto oder ein Sparbuch. Vielmehr fallen:

  • Tagesgeld
  • Festgeld oder
  • Inhaberschuldverschreibungen

unter den Geltungsbereich der Einlagensicherung. Wesentlicher Kern der Einlagensicherung ist dabei die Entschädigung von Verbrauchern, deren Banken die anvertrauten Gelder nicht zurückzahlen können.

Eingeschränkte Einlagensicherung

vorlage_musterFür das Aktiendepot greift diese Form der Einlagensicherung bedauerlicherweise nur eingeschränkt. Eine Tatsache, die sich aus den besonderen Rechtsverhältnissen zwischen Depotbank/Broker, Anleger und den Emittenten der Wertpapiere ergibt. Der Grund ist relativ simpel. Durch den Broker werden erworbene Wertpapiere im Auftrag des Anlegers verwahrt, in dessen Eigentum sich diese befinden.

Im Insolvenzfall kann der Depotinhaber dabei die Herausgabe seiner Wertpapiere einfordern. Aber: In bestimmten Situationen wird der Schutz von Bankeinlagen aus der gesetzlichen Einlagensicherung auch auf Teile des Depots ausgedehnt.

Wie hoch ist die Aktiendepot Einlagensicherung?
Dies gilt beispielsweise für das zum Depot gehörende Verrechnungskonto. Letzteres wird in aller Regel durch den Broker eröffnet und dient der Abwicklung eines Wertpapierkaufs aus dem Guthaben oder der Ausschüttung von Gewinnen. Das Guthaben auf dem Verrechnungskonto fällt nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) unter die entschädigungsfähigen Einlagen. Parallel greift die Einlagensicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken noch an einer anderen – für Anleger wichtigen – Stelle.

Ist ein Broker nicht in der Lage, die verwahrten Wertpapiere herauszugeben, kann ein Entschädigungsanspruch (Anlegerentschädigung für Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften) entstehen. Dieser Schutz beruht aber nicht mehr auf dem Einlagensicherungsgesetz, sondern dem Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG).

Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus existieren zudem verschiedene freiwillige Sicherungsinstrumente, die subsidiär greifen und aus Anlegersicht eine gewisse zusätzliche Sicherheit bieten können.

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2. Einlagensicherung: Wie hoch ist die Entschädigung?

Die gesetzliche Einlagensicherung erfasst dabei in erster Linie Guthaben auf Bankkonten, wie:

  • Spareinlagen
  • Termineinlagen oder
  • Sichteinlagen.

EinlagensicherungIn den letzten Jahren haben sich die Rahmenbedingungen zur Einlagensicherung mehrfach geändert. So gilt die in der gesamten EU vorgeschriebene Entschädigungshöhe von 100.000 Euro erst seit Ende 2010. Seit Juli 2015 gelten an dieser Stelle einige Neuregelungen – zumindest in Deutschland.

Der grundlegende Schutz für Einlagen besteht zwar weiterhin in Höhe von 100.000 Euro pro Person. Ergänzend sind im Einlagensicherungsgesetz Sonderfälle hinzugekommen, die eine zeitlich beschränkte Erhöhung des Sicherungsanspruchs nach sich ziehen. Die Erhöhung des Entschädigungsanspruchs ist für Mittelzuflüsse aus bestimmten Lebensereignissen vorgesehen. Dazu gehören:

  • der Verkauf selbst genutzter Immobilien
  • Abfindungen aus Arbeitsverhältnissen
  • Zahlungen bei Renteneintritt
  • Zuflüsse wegen Heirat oder Scheidung.

In diesen Fällen erhöht sich der Entschädigungsanspruch auf 500.000 Euro – für einen Zeitraum von sechs Monaten. Aber: Alle genannten Regelungen gelten ausschließlich für Bankeinlagen.

Der Schutz für Wertpapierbestände im Depot orientiert sich dabei an anderen Größen. Nach § 4 AnlEntG ist eine maximale Entschädigung betroffener Depotinhaber in Höhe von 90 Prozent der Verbindlichkeiten aus den Wertpapiergeschäften vorgesehen. Zusätzlich schränkt das Gesetz den Anspruch nach oben ein, es können Forderungen bis maximal 20.000 Euro gegenüber den Entschädigungseinrichtungen geltend gemacht werden.

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3. Sicherheit: Ablauf der Entschädigung

Insolvenzen von Banken sind in Deutschland eher eine Ausnahmen. In den vergangenen zehn Jahren wurden dabei nur vier Verfahren eröffnet, die zu Entschädigungsaktionen seitens der EdB GmbH führten, wie im Fall der:

  • noa bank GmbH & Co. KG (2010)
  • Lehman Brothers Bankhaus Aktiengesellschaft (2008)
  • Weserbank AG (2008).

Alle diese Fälle sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Wie sieht der Ablauf einer Entschädigung aus der Einlagensicherung aus? Grundsätzlich besteht der erste Schritt in der Feststellung, dass ein Kreditinstitut die Einlagen – wozu auch die Guthaben auf Verrechnungskonten oder Währungskonten gehören – nicht mehr zurückzahlen kann. Die Aufgabe zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wahr.

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
VerbrauchertippsAlternativ dazu kann der sogenannte Entschädigungsfall auch durch eine entsprechende lange Dauer des Moratoriums (Verbot der Annahme und Auszahlung von Kapital durch die Bafin) entstehen. Steht der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit fest, übernimmt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH den weiteren Ablauf. Bankkunden/Anleger werden durch die Sicherungseinrichtung über den Eintritt des Entschädigungsfalls unterrichtet. Diese müssen Ansprüche nicht selbstständig geltend machen.

Letztere werden seitens der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken geprüft und innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Feststellung des Entschädigungsfalls ausgezahlt. Dieser Zeitraum ist für die EdB GmbH verbindlich und gesetzlich vorgeschrieben (ab 1. Juni 2016 verkürzt sich die Frist auf sieben Arbeitstage).

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Schritt für Schritt zur Entschädigung

Ablauf der Entschädigung aus der Einlagensicherung Schritt für Schritt:

  • 1. Schritt: Moratorium/Feststellung der Zahlungsunfähigkeit (BaFin)
  • 2. Schritt: Übernahme der Verfahrens durch die EdB GmbH
  • 3. Schritt: Information der Bankkunden
  • 4. Schritt: Prüfung der Entschädigungsansprüche
  • 5. Schritt: Auszahlung der Entschädigung (in 20 Arbeitstagen)

Ansprüche, die über 100.000 Euro hinausgehen, entschädigt die EdB GmbH nicht automatisch. Betroffene Bankkunden müssen diese gegenüber der Entschädigungseinrichtung nachweisen.

Das Anlegerentschädigungsgesetz

Dieser Ablauf nach dem Einlagensicherungsgesetz bezieht sich allerdings nur auf Einlagen – also Guthaben auf Konten. Für den Fall, dass ein Broker in Deutschland auch auf Verlangen Wertpapiere nicht herausgeben kann, richtet sich der Ablauf nach dem Anlegerentschädigungsgesetz. Hier gestaltet sich die Abwicklung anders.

FAQsWährend die Währungsschranke für Guthaben auf Konten seit Juli 2015 nicht mehr gilt, ist im AnlEntG nach wie vor verankert, dass nur Gelder aus Wertpapiergeschäften entschädigt werden, die auf Euro respektive die Währung eines EU-Mitglieds lauten.

Die Bafin stellt – sobald sie Kenntnis vom strittigen Sachverhalt hat – den Entschädigungsfall fest. Parallel wird die Entschädigungseinrichtung über den Entschädigungsfall informiert. Letztere übernimmt wie im Fall der Bankguthaben die Information der betroffenen Depotinhaber.

Diese müssen an dieser Stelle ihre Forderungen schriftlich bei der Entschädigungseinrichtung geltend machen – und haben hierfür ein Jahr Zeit. Nach Eingang der Ansprüche prüft die EdB GmbH den Entschädigungsanspruch und kann anschließend ein Zeitfenster von bis zu drei Monaten für deren Erfüllung in Anspruch nehmen.

Ablauf der Wertpapierentschädigung aus der Einlagensicherung Schritt für Schritt:

  • 1. Schritt: Moratorium/Feststellung des Entschädigungsfalls (Bafin)
  • 2. Schritt: Übernahme der Verfahrens durch die EdB GmbH
  • 3. Schritt: Information der Bankkunden
  • 4. Schritt: Schriftlicher Antrag zur Entschädigung der Gläubiger (binnen 12 Monate)
  • 5. Schritt: Prüfung der Entschädigungsansprüche
  • 6. Schritt: Auszahlung der Entschädigung (bis zu drei Monate)

Die Antragsfrist zur Geltendmachung der Ansprüche von einem Jahr ist durch den Depotinhaber unbedingt einzuhalten. Selbst verschuldete Fristversäumnisse führen nach § 5 Abs. 5 AnlEntG andernfalls zum Verfallen der Ansprüche auf eine Entschädigung.

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4. Aktiendepot Einlagensicherung: Wann greift der Schutz für das Depot?

RegulierungAnleger gehören zu jener Gruppe Bankkunden, die im Ernstfall kaum auf Unterstützung durch die gesetzliche Einlagensicherung hoffen können. Dies gilt vorwiegend für die durch Wertpapiere erwirtschafteten Verluste. Der Grund für diese Tatsache ist relativ simpel: Seitens des Gesetzgebers erfüllt die Einlagensicherung eine Schutzfunktion für Einlagen bei Kreditinstituten.

Wertpapierbestände fallen nicht unter diese Definition. Letztere werden seitens der Broker nur verwahrt, es handelt sich also nicht um Einlagen.

Letztlich hilft hier nur die richtige Anlagestrategie, um eventuell auftretende Verluste auszugleichen bzw. Sicherungsinstrumente einzubauen. Wesentliche Säulen sind:

  • ein Diversifikation
  • Investitionen in Anlagen, die der Anleger versteht.

Die Einlagensicherung fürs Depot

Aber: An einem bestimmten Punkt greift die Einlagensicherung auch für das Depot. Sobald durch eine Insolvenz des Brokers Guthaben auf:

  • Verrechnungskonten
  • Währungskonten

bedroht sind und der Entschädigungsfall festgestellt wurde, dehnt sich die Einlagensicherung auch auf diesen Bereich des Wertpapierdepots aus. Da von Anlegern im Depot gehaltene Wertpapiere allgemein nicht unter die Insolvenzmasse fallen, bleibt deren Berücksichtigung für Entschädigungsansprüche außen vor. Dies gilt dann fürs Aktiendepot nicht mehr, wenn der Broker Wertpapiere widerrechtlich nicht mehr herausgeben kann. In diesem Moment greift die Einlagensicherung in der weiter oben beschriebenen Höhe.

In Deutschland besteht die Einlagensicherung aus verschiedenen Ebenen. Die Deckung von 100.000 Euro bzw. bis 20.000 (Anlegerentschädigung) ruht auf gesetzlichen Vorgaben. Parallel existieren freiwillige Sicherungsoptionen, wie:

  • der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB)
  • Sicherungseinrichtung des BVR
  • Freiwillige Institutssicherung (Sparkassen).

Diese agieren subsidiär, übernehmen also Forderungen auf Entschädigungen, welche über die genannten Sicherungsgrenzen hinausgehen. Ob Broker/Depotbanken zu einer freiwilligen Sicherungseinrichtung gehören und in welcher Höhe Ansprüche entschädigt werden hängt vom individuellen Einzelfall ab.

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5. Wertpapierdepot: Sicherheit für Anlagen im Ausland

kuendigungBroker und Depotbanken beschränken sich in der Vielfalt und Breite angebotener Anlageoptionen schon lange nicht mehr ausschließlich auf Handelsplätze im Inland. Gleichzeitig bietet sich jedoch durch die Verbreitung des Internets und der Onlinebroker die Option, ein Depot bei Unternehmen im Ausland zu eröffnen. Bezüglich der Einlagensicherung sind beide Aspekte getrennt voneinander zu betrachten.

Wer mit DepotVergleich.com nach einem neuen Broker sucht und sich für Angebote entscheidet, hinter denen an die EdB GmbH angeschlossene Institute gehören (etwa die Deutsche Bank oder Targobank), genießt auch dann einen gewissen Schutz, wenn Wertpapiere an ausländischen Handelsplätzen erworben werden.

Hintergrund: Das Anlegerentschädigungsgesetz spricht allgemein von einem Entschädigungsanspruch für Wertpapiergeschäfte, für die Entschädigungen vorgesehen sind, wenn es um Euro respektive Währungen der EU-Länder geht.

Depots im Ausland

Wesentlich schwieriger wird die Situation, wenn sich Anleger für Depots im Ausland entscheiden. An dieser Stelle greifen die vor Ort geltenden Regeln hinsichtlich der Einlagensicherung und des Anlegerschutzes. In Österreich gilt beispielsweise eine mit dem Inland vergleichbare Regelung. Die Anlegerentschädigung beläuft sich ebenfalls auf bis zu 20.000 Euro. In der Schweiz sieht die Situation hingegen bereits völlig anders aus.

Hier besteht jedoch bereits für Einlagen keine grundsätzliche Entschädigungsgarantie wie etwa in Deutschland, es handelt sich um im Insolvenzverfahren privilegierte Forderungen. Depotwerte werden in der Schweiz komplett ausgesondert.

Wie hoch ist die Einlagensicherung für ein Aktiendepot
Aus Sicht eines Anlegers ergeben sich daher im Hinblick auf die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung einige Grundregeln. Entscheidet man sich nach dem Depotvergleich für einen Broker mit Sitz außerhalb Deutschlands, sind dabei die vor Ort geltenden Regelungen zu prüfen.

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6. Wie hoch ist die Aktiendepot Einlagensicherung? Einlagensicherung im Depot und Währungskonten

ChecklisteDas Thema Einlagensicherung spielt im Kontext des Wertpapierhandels und dem Aktiendepot auf den ersten Blick so gut wie keine Rolle. Erst auf den zweiten Blick bemerken Anleger, wie viele Berührungspunkte es zwischen der gesetzlichen oder freiwilligen Einlagensicherung und dem Wertpapierdepot gibt. Daher ist es wichtig, stets zu wissen: Wie hoch ist die Aktiendepot Einlagensicherung? Diese Aussage bezieht sich nicht nur auf das Guthaben des Verrechnungskontos oder den Entschädigungsanspruch bis 20.000 Euro.

Mit zunehmender Erfahrung rund um den Handel wächst daher auch das Bedürfnis, Kapital an unterschiedlichen Handelsplätzen zu investieren. Das Depot setzt diesem Drang jedoch Grenzen. Durch die verfügbaren Handelsplätze oder Einschränkungen bei der Möglichkeit, mit mehreren Währungskonten zu arbeiten.

Die Schlussfolgerung:

Man sucht sich daher einfach einen neuen Broker. DepotVergleich.com ermöglicht genau das. Dank der für den Vergleich verwendeten Kennzahlen wie dem durchschnittlichen Depotvolumen oder dem Durchschnittsordervolumen lassen sich die Ergebnisse individuell auf die Bedürfnisse des Anlegers zuschneiden und zudem findet man schnell den Wunschbroker.

Was passiert im Fall einer Insolvenz aber mit jenen Guthaben im Depot, die auf einem Konto nicht in Euro – hingegen:

  • US-Dollar
  • Yen
  • Schweizer Franken oder
  • Britischen Pfund

gehalten werden? Bis zum Juli 2015 musste der Anleger an dieser Stelle dabei deutlich zurückstecken. Nach den alten Regelungen der Einlagensicherung war eine Entschädigung für Fremdwährungen nicht vorgesehen. Inzwischen sieht die Situation anders aus.

§ 7 EinSiG stellt klar, dass Entschädigungsansprüche unabhängig von:

  • der Zahl der Konten oder
  • der Währung

geltend gemacht werden können.

Diese Neuregelung in der Einlagensicherung hat natürlich Auswirkungen auf Anleger, die im Geltungsbereich der deutschen Einlagensicherung ein Depot unterhalten. Wird ein Währungskonto eingerichtet, dann ist das hierauf befindliche Guthaben durch die Einlagensicherung (sofern die Depotbank zur Entschädigungseinrichtung gehört) gedeckt.

Aber: Sofern es zum Insolvenzfall kommt, werden Entschädigungen nicht in Fremdwährungen ausgezahlt – sondern in Euro. Referenzkurs für die stattfindende Währungsumrechnung ist der Wechselkurs der EZB (Europäische Zentralbank) zum Zeitpunkt der Feststellung des Entschädigungsfalls.

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7. Fazit: Anleger tragen Anlagerisiko selbst

fazitJe höher die Rendite, umso höher dabei das Risiko. Diese Börsenweisheit gilt immer noch. Daher lautet eine häufige Frage: Wie hoch ist die Aktiendepot Einlagensicherung? Auch wenn sich Anleger vielleicht so etwas wie eine Absicherung gegen Verluste wünschen, die klassische Einlagensicherung greift für das Aktiendepot nur, wenn es um Guthaben geht.

Geschützt wird dabei das Verrechnungskonto oder Währungskonten. Für den Wertpapierbestand gibt es daher allgemein keinen Schutzschirm. An einem Punkt greift der Gesetzgeber Anlegern allerdings noch unter die Arme: Wenn Banken oder Broker die Wertpapiere im Schadensfall nicht herausgeben können.

Bilderquelle: shutterstock.com